Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Lütkehaus & Brüser GbR Immobilien und Finazierung

  1. Die uns erteilten Aufträge gelten, soweit nicht anders vereinbart, bis zum schriftlichen Widerruf.
  2. Alle Angaben basieren auf den von uns von dritter Stelle erteilten Informationen und sind, soweit möglich, von uns überprüft. Sie erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für deren Richtigkeit bzw. Vollständigkeit. Bei eigenen Fehlern haften wir ausschließlich für grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz.
  3. Alle Angaben erfolgen freibleibend. Zwischenverwertung bleibt vorbehalten.
  4. Soweit sich aus dem Angebot selbst nichts anderes ergibt, zahlt der Auftraggeber bei Erwerb des Objektes durch ihn oder durch einen Dritten (siehe Punkt 5), unbeschadet einer Courtage der Gegenseite, eine Courtage n Höhe von 3,57 % inkl. Der zurzeit geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer vom gesamtem Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden. Dieses Honorar wird jeweils mit dem Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages fällig und zahlbar. Die Provisions-Honorar-Zahlungspflicht bleibt bis zu 18 Monaten nach Ablauf des Makler-Vertrages bestehen, sofern der Vertrag nach Ablauf geschlossen wird.
  5. Provisionspflicht besteht auch, wenn der Ankauf über eine Tochter-/Beteiligungsgesellschaft bzw. dem Angebotsempfänger angeschlossenen Firma – auch wenn diese anders firmiert – über eine Privatperson oder über beratende Berufe abgewickelt wird. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Courtage.
  6. Kommt ein Vertragsabschluss über eines der von uns angebotenen Objekte zustande, so sind Sie verpflichtet, dies ohne Verzug mitzuteilen und uns die Vertragsbedingungen zu nennen. Unser Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschläge bei Zwangsversteigerungen erreicht wird.
  7. Sollte ein durch uns nachgewiesenes Objekt bereits bekannt sein, so sind Sie verpflichtet, uns dieses ohne Verzug mit Offenlegung der Informationsquelle mitzuteilen. Sollte ein bereits von uns angebotenes Objekt Ihnen direkt oder Dritte erneut angeboten werden, sind Sie andererseits verpflichtet, dem Anbieter oder der Anbieterin gegenüber die Vorkenntnis mitzuteilen. Unser Provisionsanspruch erlischt als Erstanbieter nicht. Um eine doppelte Courtagezahlung zu vermeiden, empfehlen wir die wiederholte Kontaktaufnahme mit uns.
  8. Unsere Angebote sind nur für die Empfänger bestimmt. Weitergabe an Dritte macht schadensersatzpflichtig. Kommt infolge von Weitergabe an Dritte ein Vertragsabschluss aufgrund unserer Angebote zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der von uns entgangenen Provision zu erstatten. Weitergehenden Schadensersatz behalten wir uns ausdrücklich vor.
  9. Unsere Gebühr entfällt nicht, wenn der abgeschlossene Vertrag später rückgängig gemacht wird oder infolge Verschuldens des Käufers durch Anfechtung hinfällig wird.
  10. Als Makler sind wir berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich tätig zu werden.
  11. Als Erfüllungs- und Gerichtsstand für beide Teile gilt Ahlen/Westf. als vereinbart, falls der Angebotsempfänger Vollkaufmann ist, anderenfalls bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
  12. Die vorstehenden Bedingungen gelten für alle, auch für mündliche Angebote. Abweichende Vereinbarungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung gültig.
  13. Eine etwaige Unwirksamkeit von Einzelbestimmungen berührt die übrigen Bestimmungen nicht, etwa unwirksame Bestimmungen sind so auszulegen, umzudeuten oder zu ersetzen, dass der erstrebte wirtschaftliche Erfolg möglichst gleichkommend verwirklicht wird.
  14. Die Firma Lütkehaus & Brüser GbR ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.